„You only live once“ (heißt übersetzt: „Man lebt nur einmal“) – ein neuzeitliches Motto, was dazu animieren soll, im „Hier und Jetzt“ zu leben und den Augenblick zu genießen. So wichtig das auch ist, schadet es doch gerade in der heutigen Zeit ebenso wenig, sich schon frühzeitig einmal mit dem Thema des Älterwerdens und des Wohnen im Alter zu beschäftigen.

Viele Fragen zum Leben im Alter

Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts USUMA aus April 2021 besagt, dass die finanzielle und die Wohnsituation unmittelbar mit der allgemeinen Zufriedenheit im Alter (>= 60 Jahre) im Zusammenhang stehen. Sie haben direkten Einfluss auf die Bereiche Gesundheit, Hobby und Freizeitgestaltung. Wer von uns wünscht sich nicht, die Tage nach der Rente bis ins hohe Alter möglichst sorgenfrei und uneingeschränkt genießen zu können? Wenn man also in diesem Zusammenhang ans Alter denkt, findet man sich häufig mit einer oder mehrerer der folgenden Fragen konfrontiert: Wie kann ich finanziell für das Alter oder bei einem Unfall vorsorgen, ohne mich heute schon zu sehr einzuschränken? Ist mein Zuhause altersgerecht und wenn nein, was gibt es Chancen und Möglichkeiten, Förderungen und Zuschüsse vom Staat zu erhalten? Gibt es Leistungen aus der Pflegekasse zum altersgerechten Umbau der eigenen bzw. der gemieteten Immobilie? Wer hilft mir, wenn im Alter oder durch einen Unfall oder Krankheit ich nicht mehr in der Lage bin, den Umbau oder auch andere Dinge selbst zu organisieren? Was muss ich tun, damit meine Liebsten rechtsgültig in meinem Namen für mich Aufgaben erledigen und Entscheidungen treffen können?

Für uns als Finanzwerk Steffen GmbH ist es wichtig, unsere Kunden auch in herausfordernden Situationen ihres Lebens zu unterstützen. Aus diesem Grund sind wir eine Kooperation mit der Pflegeberaterin Annette Hübner eingegangen. Sie ist Pflegefachberaterin für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen und/oder schweren Krankheiten und hilft gerne bei allen Fragen rund um das Thema weiter.

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„Die Menschen sind einfach dankbar für meine unabhängige und neutrale Beratung. Ich gebe mein Wissen weiter und kann direkt helfen.“

Wir sorgen uns um Ihre Zukunft und sprechen darüber!

Wir beraten zur privaten Altersvorsorge und gehen insbesondere auch auf die Themen Vermögensaufbau, Pflege-, Unfall- und Rechtschutzversicherung ein. Sie sehen: Unsere Beratung ist immer ganzheitlich.

Bei der Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung gilt als Grundversorgung. Das heißt, dass die Pflegekosten im Ernstfall nur teilweise abgedeckt sind. Gute Pflege hat ihren Preis und meist kommen zu den körperlichen auch noch finanziellen Einschränkungen dazu. Deshalb ist rechtzeitige Vorsorge so wichtig. Denn dadurch kann man sich ein Stück Selbstbestimmtheit bewahren.

In der Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen am Arbeitsplatz bzw. in der Schule oder auf dem direkten Hin- und Rückweg. Doch über 70 % aller Unfälle passieren bei Sport und Hobby, in Haus und Garten und unterwegs und sind unabhängig vom Alter.

Auch nach einem Unfall soll der Alltag lebenswert sein: mobil bleiben, die Freizeit aktiv genießen, selbst bestimmt handeln. Die ERGO Unfallversicherung sorgt dafür, dass mit finanzieller Hilfe und Unterstützung im Alltag die Lebensqualität erhalten bleibt. „Wenn durch einen Unfall eine körperliche Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit entsteht, merke ich, wenn ich in den Familien bin, dass private Vorsorge enorm wichtig ist.“ (Zitat Annette Hübner)

Ob durch schwere Krankheit, nach einem Unfall oder im Alter: Jeder kann in die Situation kommen, keine Entscheidungen mehr treffen zu können. Die ERGO Rechtsschutzversicherung vermittelt eine auf Vorsorgeverfügungen spezialisierte Kanzlei, die bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- bzw. Betreuungsverfügung unterstützt. Die Rechtsanwälte klären Schritt für Schritt alle notwendigen Fragen und beraten bei der Erstellung ihrer Verfügungen.

Umbau der eigenen 4 Wände – Herausforderung und Chance zugleich

Wenn Sie selbst oder ein Familienmitglied auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, muss nicht immer ein Wohnortwechsel die Lösung sein. Oft kann mit ein paar baulichen Maßnahmen der bekannte Wohlfühlort so verändert werden, dass er sowohl alters- aber auch pflegegerecht ist. Zum Beispiel kann ein treppenloser Eingangsbereich oder Terrassenaustritt die Lebenssituation ungemein verbessern. Ebenso erleichtert ein barrierefreies Bad den Alltag enorm. Wir helfen Ihnen, die Fragen zur Finanzierung zu beantworten und Förderungen zu beantragen.

Schritt 1: Eine Wohnberatung kann Ihnen dabei helfen, die Wohnung im Hinblick auf ihre Altersgerechtigkeit zu überprüfen.

Bei einem Hausbesuch wird gemeinsam mit der Wohnberaterin oder dem Wohnberater überlegt, ob und ggf. wie etwas verändert werden kann. Falls Schwierigkeiten bei der Benutzung einzelner Ausstattungselemente wie z.B. der Treppe oder der Badewanne bestehen, kann vor Ort geklärt werden, wie sich die Situation verbessern lässt. Die Wohnberaterin oder der Wohnberater berät über mögliche Hilfsmittel oder sinnvolle Veränderungen. Zudem informieren sie außerdem über Finanzierungsunterstützungen und sind im Bedarfsfall auch bei Antragstellungen behilflich.1 Hier kann Annette Hübner helfen und die Wohnberatungsstellen in NRW.

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Schritt 2: Prüfung möglicher Förderungen durch das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)

Wir helfen bei der Beantragung eines Kredits für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort. Alle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.

Hier ein kurzer Überblick: Sie erhalten einen Förderkredit zu günstigen Konditionen von derzeit ab 0,60 % effektiver Jahreszins. Das Kreditvolumen beträgt bis zu 50.000 Euro unabhängig von dem Alter der Person, die den Kredit beantragt. Die Kreditsumme wird für die Reduzierung von Barrieren in der Wohnung eingesetzt. Der Kredit wird auch für den Kauf von Immobilien mit umgebautem Wohnraum gezahlt. Als Privatperson kann alternativ auch ein Zuschuss beantragt werden. Ob ein Vorhaben förderfähig durch die KfW Bank ist, lässt sich durch den Vorab-Check der KfW herausfinden. Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW

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Schritt 3: Mögliche Leistungen von der Krankenkasse und Pflegekasse

In manchen Situationen übernehmen die Kranken- oder Pflegekassen die Kosten für den altersgerechten Umbau oder bestimmte Pflegehilfsmittel: Die Kosten für beispielsweise einen Badewannenlift, ein Pflegebett oder Hygieneartikel übernimmt die Krankenkasse, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Wenn Sie nach dem Pflegeversicherungsgesetz als pflegebedürftig eingestuft sind, können unter bestimmten Voraussetzungen technische Hilfsmittel wie Gehhilfen, ein Pflegebett oder ein Hausnotruf bezuschusst werden.

„Es gibt Leistungen aus der Pflegekasse, die das Leben zuhause verbessern und erleichtern. Dazu wird ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt für wohnfeldverbessernde Maßnahmen“ erklärt Annette Hübner.

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Bis zu 4.000 Euro kann die Pflegekasse als Zuschuss für Wohnungsanpassungsmaßnahmen gewähren, die die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen. Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden.

Unterstützung bei sämtlichen Anträgen erhalten Sie bei Annette Hübner und dem Finanzwerk Steffen Team.
Annette Hübner Pflegeberaterin E-Mail: pflegeberatung-hagen@web.de, Mobil: 01511/6823148.

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